Erstmals Mindestgage für Gastverträge an deutschen Theatern
31.05.2017 | Für die Beschäftigten an deutschen Theatern wird es ab Oktober 2017 Tarifregelungen geben, die erstmals Mindestgagen bei Gastverträgen für Vorstellungen und für Proben vorsehen. Über die für Gastverträge geltenden Regelungen haben sich am 2. Mai 2017 die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen‐Angehöriger (GDBA) und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) mit dem Deutschen Bühnenverein als Arbeitgeberverband bei ihren Manteltarifverhandlungen geeinigt. Im Einzelnen beinhalten die getroffenen Vergütungsregelungen eine Mindestgage von 200 Euro pro...Weiterlesen