Ihre Mitgliedschaft zahlt sich aus!
Professionell tätige Opernsänger*innen und Bühnentänzer*innen, in einem Festspielensemble engagierte Opernsänger*innen und Bühnentänzer*innen, sonstige nach NV Bühne, Sonderregelung Solo an einem Musik-/Tanztheater engagierte Bühnenkünstler*innen – einschließlich künstlerischer Assistent*innen und freischaffender Bühnenkünstler*innen – sowie in Ausbildung befindliche Sänger*innen und Tänzer*innen können Mitglied in der Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles e. V. (VdO) werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie freiberuflich arbeiten oder angestellt sind.
So werden Sie VdO-Mitglied:
Füllen Sie dazu einfach das Online-Beitrittsformular aus oder drucken Sie die Beitrittserklärung aus und senden Sie dieses ausgefüllt an folgende Adresse:
Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles e. V. (VdO)
Moritz Volkenborn
Ludwigkirchplatz 2
10719 Berlin
Sie haben noch Fragen zur Mitgliedschaft und möchten wissen, was diese Ihnen bringt? Dann lesen Sie hier weiter:
Das bringt Ihnen die Mitgliedschaft:
- Nur als Mitglied der VdO profitieren Sie unmittelbar von den von uns ausgehandelten Tarifverträgen (wie z.B. dem Normalvertrag Bühne). Wenn Sie nicht Mitglied sind, kann Ihr Arbeitgeber zu Ihren Ungunsten von diesen Tarifen abweichen.
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Als Berufsverband und Gewerkschaft der Musiktheater- und Tanzensembles der deutschen Bühnen vertreten wir Ihre sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen – z. B. in den relevanten Gremien der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB), der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), im Deutschen Kulturrat, im Deutschen Musikrat oder in der International Federation of Actors (FIA).
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Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag leisten Sie einen sozialen Beitrag zum Schutz der Arbeitsbedingungen für Musiktheater- und Tanzensembles und helfen mit, dass auch in Zukunft für sozial gerechte Arbeitsbedingungen gekämpft bzw. deren Abbau verhindert wird – nur als Gemeinschaft sind wir stark!
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Sie können sich in allen Rechtsfragen aus dem Arbeits-, Sozial- und Urheberrecht von uns beraten lassen – persönlich, kompetent und unbürokratisch, einfach per Telefon oder E-Mail.
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Sie erhalten bei allen aus dem Arbeitsverhältnis herrührenden Streitigkeiten Rechtsschutz vor den eigens von den Tarifparteien eingerichteten Bühnenschiedsgerichten sowie vor den Arbeits-, Sozial- und Zivilgerichten.
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Wir leisten Streikunterstützung und stellen dadurch Ihren Unterhalt sicher, wenn infolge Streik und Aussperrung Gehaltszahlungen ausbleiben.
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Sie beziehen die Fachzeitschrift "Oper & Tanz" kostenlos (erscheint alle zwei Monate).
Was kostet die Mitgliedschaft in der VdO?
Der Beitrag beträgt monatlich für aktive angestellte Mitglieder 1.0% ihrer jeweiligen Gage, für Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder höchstens 1,0% der Opernchor- bzw. Tanzgruppengage der jeweiligen Bühne sowie bei einem Engagement in einem Festspielensemble für die Dauer des Engagements 1,0 % der vom Festspielveranstalter gezahlten Gage, sofern diese auf einem mit der Vereinigung geschlossenen Tarifvertrag beruht. Der Beitrag verringert sich auf 0,5% der vom Festspielveranstalter gezahlten Gage, wenn das Festspielmitglied zugleich Mitgliedsbeiträge an die VdO aufgrund des Engagements bei einem festen Theaterensemble zahlt.
Aktive freischaffende Mitglieder zahlen 1,0% des durchschnittlichen monatlichen Bruttoverdienstes, mindestens jedoch 4 Euro. Das Mitglied hat seinen Bruttoverdienst auf Verlangen der Vereinigung durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Einkommensteuerbescheide) nachzuweisen.
Im ersten Jahr der Mitgliedschaft ermäßigen sich diese Beiträge um 50%.
In Ausbildung befindliche Sänger*innen und Tänzer*innen, Rentner*innen und passive Mitglieder zahlen einen Beitrag von 3 Euro.
Die geleisteten Beiträge sind vollständig vom zu versteuernden Einkommen abziehbar.
Beispiel: Bei einer örtlichen Grundgage von 3.318 Euro (Höchstbetrag Gagenklasse 2 b Tarifbereich TvöD – Stand 01/2022) beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag also lediglich 33,18 Euro.
Damit rentiert sich Ihre Mitgliedschaft auch finanziell für Sie: Sie sparen sich die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung für Arbeits- und Sozialrechtsstreitigkeiten und bezahlen keine Selbstbeteiligung im Falle der Inanspruchnahme des Rechtsschutzes.
Auch haben Sie Gewähr dafür, dass Ihre Rechtsvertretung auf Künstler*innentarifrecht spezialisiert ist. Bei der VdO gibt es keine Erstberatungsgebühr wie sonst bei einem/einer Rechtsanwält*in und die anwaltliche Vertretung (die in einer gerichtlichen Auseinandersetzung schnell über 3.000 Euro liegen können) ist für Sie ohne Kostenfolge.
Ihre Mitgliedschaft zahlt sich aus!
Überzeugt? So werden Sie VdO-Mitglied:
Füllen Sie dazu einfach das Online-Beitrittsformular aus oder drucken Sie die Beitrittserklärung aus und senden Sie die drei ersten Seiten ausgefüllt an folgende Adresse:
Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles e. V. (VdO)
Moritz Volkenborn
Ludwigkirchplatz 2
10719 Berlin
Haben Sie noch Fragen zur Mitgliedschaft, dann nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf!