Auch die zweite Tarifrunde zur Übernahme linearer Vergütungserhöhungen des TV-L Abschlusses vom 9. Dezember 2023 auf die Beschäftigten der Theater und Orchester blieb heute ergebnislos. Die vier Künstlergewerkschaften BFFS, GDBA, unisono und VdO hatten vom Deutschen Bühnenverein (DBV) eine Übernahme des Abschlusses auf die Beschäftigten aller Betriebe gefordert, die unter den TV-L fallen, einschließlich der Beschäftigten der hessischen Staatstheater, des Stadttheaters Gießen und des Hessischen Landestheaters Marburg. Das wurde vom DBV abgelehnt. Der DBV will die hessischen Staatstheater, das Stadttheater Gießen und das Hessische Landestheater Marburg analog zu dem für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen geltenden TV-H in eine eigenen Vergütungstabelle einordnen, weigert sich allerdings, auch andere vergütungsrelevante Bestandteile (zum Beispiel Familienzuschläge, Hessen-Ticket) zu übernehmen. Das ist für die Gewerkschaften und die von ihnen vertretenen Beschäftigten weder nachvollziehbar noch akzeptabel.
Die vier Gewerkschaften haben dem Bühnenverein unmissverständlich klargemacht, dass sich die Arbeitgeber entscheiden müssen: Entweder es kommt zur vollständigen Anwendung des TV-L auf alle Bühnen und Orchester in den Bundesländern, die diesen Tarifvertrag für die sonstigen Beschäftigten anwenden (einschließlich Hessen), oder es muss für die hessischen Staatstheater, das Stadttheater Gießen und das Hessische Landestheater Marburg eine eigenständige Tarifregelung gefunden werden, die alle vergütungsrelevanten Komponenten berücksichtigt. Nur so könne gewährleistet werden, dass die künstlerisch Beschäftigten in Hessen nicht vom Rest des öffentlichen Dienstes abgekoppelt werden. Der DBV wird zeitnah eine erneute Rückkopplung mit den zuständigen Ministerien des Landes Hessen vornehmen und danach auf die Künstlergewerkschaften zukommen. Sollte es in den kommenden Wochen im Rahmen dieser Tarifgespräche nicht zu einer grundsätzlichen Einigung kommen, sind insbesondere bei den hessischen Bühnen Aktionen der Gewerkschaften nicht ausgeschlossen.
Berlin/Hamburg/Köln, 18. Juni 2024