Am 28. Oktober 2022 fand wieder die Sitzung des Verwaltungsrates der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) in „arabeska“, den Räumlichkeiten der Bayerischen Versorgungskammer (BVK), in München statt.
Nachdem der Vorsitzende des Verwaltungsrats der VddB und der Vorstand der BVK, Daniel Just, die Anwesenden begrüßte, wurde sogleich in die Tagesordnung eingestiegen.
Inhaltlich dominiert wurde die diesjährige Sitzung im Wesentlichen von Inhalten zur wirtschaftlichen Lage der VddB, der Dynamisierung der Anwartschaftsverbände und einer Satzungsänderung.
Positiver Blick in die Zukunft
Wirtschaftlich kommt der Versorgungsanstalt gerade jetzt die Diversifikation in der Kapitalanlage zu Gute. Durch die breite Streuung der Investments ist die VddB nach wie vor trotz der aktuellen Gegebenheiten gut aufgestellt. Das Kapitalanlageergebnis des Geschäftsjahrs 2021 ist überaus positiv ausgefallen. Es kann aber nicht außer Acht gelassen werden, dass sich Umstände wie insbesondere der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Energiekrise und die hohe Inflation negativ auf das laufende Geschäftsjahr auswirken werden. Dennoch blickt die BVK als Geschäftsführung auch in diesen besonders schweren Zeiten positiv in die Zukunft. Es wurden bereits erste Investitionen in festverzinsliche Anlagen getätigt, die aufgrund der steigenden Zinsen wieder zunehmend an Attraktivität gewinnen.
Daher war in diesem Jahr auch Spielraum für eine Dynamisierung der Anwartschaften und Rentenanteile. So beschloss der Verwaltungsrat einstimmig eine Erhöhung der Anwartschaften und Renten des Anwartschaftsverbandes 4 um 2,35 % und des Anwartschaftsverbandes 3 um 1,25 %. Ferner werden die Rentenanteile, die auf den Anwartschaftsverbänden 1 und 2 beruhen, um 1,25 % erhöht.
Der Mitglieder- und Versichertenbestand steigt
Zur Bestandsentwicklung kann gesagt werden, dass sich die Corona-Pandemie im Jahr 2021 erfreulicherweise nicht negativ auf die Anzahl der Mitglieder und Versicherten bei der VddB auswirkte. Die Anzahl der Mitglieder erhöhte sich um drei Mitglieder. Ebenso konnte ein Anstieg bei den Pflichtversicherten und den freiwillig Versicherten festgestellt werden. Bei Letzteren handelt es sich um den Personenkreis, dem durch die Satzung der VddB ermöglicht wird, sich selbst und nicht über einen Arbeitgeber erstmals versichern zu lassen (beispielsweise selbständig tätige Künstler*innen der freien Theaterszene). Ein Rückgang des Bestands zeichnete sich bei den Weiterversicherten und den beitragsfrei Versicherten ab. Dieser Rückgang stellt allerdings ein historisch einmaliges Phänomen dar, welches in Kombination mit einem deutlichen Anstieg bei den Pflichtversicherten so interpretiert wird, dass viele Künstler*innen, die coronabedingt Ende 2020 ohne Engagement waren, wieder Beschäftigungen an Theatern gefunden haben. Insgesamt erhöhte sich die Gesamtanzahl der Versicherten bei der VddB.
Satzungsänderung zum 1. Januar 2023 und neues Gremienportal
Die Änderungssatzung zum 1. Januar 2023 beinhaltet maßgeblich die Herstellung der Vereinbarkeit der Satzung mit dem Halbteilungsgrundsatz im Eheversorgungsausgleichsrecht und damit einhergehend eine Reduzierung der Barwerttabellen. Zudem wurde das neue Gremienportal satzungsrechtlich verankert. Das neue Gremienportal löst das bisherige Gremienportal ab und erlaubt eine digitale, papierlose Gremienarbeit. Zudem sichert es die rechtssichere Durchführung virtueller Sitzungen. Abgerundet wird die Satzungsänderung durch eine Angleichung an den neuen Namen der VdO, die sich in Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles umbenannte. Gleichlaufend mit der Satzungsänderung wird die Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und des Arbeitsausschusses entsprechend zum 1. Januar 2023 angepasst.
Ferner stellte die Geschäftsführung der BVK in Aussicht, dass für das kommende Jahr eine Satzungsänderung vorbereitet wird, die es ermöglicht, dass beitragsfrei Versicherten ebenfalls ein Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsschutz gewährt werden kann.
Entwicklungen im Bereich der Tänzer*innenabfindung
Ein weiterer wichtiger Punkt, der bereits im Rahmen der diesjährigen vorbereitenden Arbeitsausschusssitzung zur Verwaltungsratssitzung thematisiert wurde, ist die Tänzer*innenabfindung, welche die VddB dann gewährt, wenn Tänzer*innen ihren Bühnenberuf global aufgeben und eine Transition glaubhaft nachweisen. Mit Inanspruchnahme der vollen Abfindung verfallen jedoch die erworbenen Versorgungsansprüche. Die Verwaltung wird unter ihrer Leitung einen Expertenrat mit ausgewählten Gremienvertretern einberufen, um zu ermitteln, ob ein perspektivischer Bedarf für eine Anpassung der bestehenden Satzungsregelung besteht, insbesondere wird überprüft, ob es Möglichkeiten gibt, einen Teil der Abfindung bereits vor der Berufsaufgabe zur Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung auszuzahlen. Die Ergebnisse werden im kommenden Jahr im Rahmen der Gremiensitzungen seitens der Geschäftsführung vorgestellt.
Verabschiedungen
Nachdem die Anwesenden noch die Berichte der Verwaltung entgegennahmen und einstimmig die seitens der Geschäftsführung vorgestellte Wirtschaftsplanung 2023 beschlossen, wandte sich der Vorsitzende des Verwaltungsrats in eigener Sache an die Zuhörer. Da Daniel Just Mitte kommenden Jahres seine Tätigkeit als Vorsitzender des Vorstands der BVK ruhestandsbedingt beendet, scheidet er damit auch als Vorsitzender des Verwaltungsrats aus. Sein Nachfolger, Axel Uttenreuther, der sich dem Gremium bereits zu Beginn der Sitzung vorstellte, wird die kommende Sitzung des Verwaltungsrats im Oktober 2023 als Vorsitzender leiten und aufgrund seiner über 30-jährigen Tätigkeit für die Versorgungskammer die gewohnte Kontinuität gewährleisten.
Zudem endet zum 31. Dezember 2022 die laufende Amtsperiode des Verwaltungsrats, sodass sämtliche Positionen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite neu zu besetzen sein werden. Daher sprach der Vorsitzende den ausscheidenden Gremienmitgliedern seinen Dank aus und verabschiedete sie, insbesondere den Vertreter des Deutschen Bühnenvereins Rolf Bolwin, der lange Jahre als maßgeblicher Spitzenvertreter auf der Arbeitgeberseite Teil des Gremiums der VddB und kompetenter Verhandlungspartner der Arbeitnehmervertreter war und diesem in der kommenden Amtsperiode nicht mehr angehören wird.