04.05.2015 | Pressemitteilung von GDBA und VdO
Zu den Ausschussberatungen über die Zwangstarifeinheit erklären Jörg Löwer, Präsident der GDBA, und Tobias Könemann, Geschäftsführer der VdO:
Die Künstlergewerkschaften GDBA und VdO fordern die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales dringend auf, das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Zwangstarifeinheit zu stoppen!
In ihrer Beratung am Mittwoch, 6. Mai 2015, haben die Abgeordneten Gelegenheit die Koalitionsparteien auf den Boden des Grundgesetzes zurückzuholen.
Bereits die heutige Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss hat gezeigt, wie wenig zielführend ein solcher Vorstoß wäre. Dass kleine Berufsgewerkschaften dabei nicht zu Wort gekommen sind, zeigt aufs Neue, wie abgehoben von der Realität die Große Koalition in dieser Frage agiert.
Darüber hinaus würde das System von Stadt- und Staatstheatern, für das Deutschland weltweit bewundert wird, von einem Tarifeinheitsgesetz grundlegend erschüttert: Wenn an einem Haus die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes auch für für das künstlerische Personal angewendet werden müssten, würde in der Folge speziell das Solopersonal also unter anderem Schauspieler, Solo-Sänger, Dramaturgen, Theaterpädagogen oder Regieassistenten – keine Jahresverträge auf Basis des NV Bühne mehr erhalten, sondern nur noch kurzfristige Gast- oder Stückdauerverträge. Keine Intendanz würde das künstlerische Personal auf kunstfernen Verträgen beschäftigen, weil sie ihr künstlerisches Konzept dann nicht mehr frei in die Praxis umsetzen könnte.
Allein die Ankündigung des Zwangstarifeinheitsgesetzes hat an manchen Häusern ausgereicht, einen „Häuserkampf“ der Gewerkschaften loszutreten – auf dem Rücken der Beschäftigten. Die Personalfluktuation an Theatern ist besonders hoch, folglich ändern sich die Mehrheitsverhältnisse jährlich. Die Folge wäre Tarifchaos statt der angeblich gewünschten Tarifeinheit.
Rückfragen: Tel. 040 4328244-0