SNE widersetzt sich Gerichtsurteil

01.11.2011 | In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit von Entlassungen missachtet die Beklagte, das Sorbische National-Ensemble (SNE), die gegen sie ergangene Entscheidung. Das Gericht droht nun der Intendantin mit Zwangsgeld oder ersatzweise Haft.

Nach der Neuausrichtung des SNE, die u.a. eine erhebliche Kürzung der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter zur Folge hatte, waren diesbezüglich zahlreiche Rechtsstreite die Folge, die unter zum Teil sehr abstrusen Umständen verlaufen. Ein weiteres Beispiel für die Skurrilitäten zeigt sich jetzt im Umgang des SNE, vertreten durch die Intendantin Frau Milena Vettraino, mit zwischenzeitlich ergangenen gerichtlichen Entscheidungen:

Zwei vom SNE in Bautzen gekündigte Musiker hatten Recht bekommen: Das Arbeitsgericht Bautzen verpflichtete das SNE, die Musiker weiter zu beschäftigen - zumindest bis zum endgültigen Entscheid des Rechtsstreits von der vom SNE angerufenen höheren Instanz. Trotz des erstinstanzlichen Urteils weigerte sich das SNE aber, die beiden Musiker weiter zu beschäftigen. Dass ein öffentlich-rechtlich finanzierter Arbeitgeber das Urteil eines Gerichts missachtet, ruft nicht nur bei den direkt Betroffenen Empörung hervor. Die Gewerkschaft der Musiker, die deutsche Orchestervereinigung, zeigt sich entschlossen, das Urteil durchzusetzen. Das Arbeitsgericht Bautzen hat nun dem SNE ein Zwangsgeld von 6000 Euro angedroht, oder ersatzweise 12 Tage Haft, zu vollstrecken an der Intendantin Frau Milena Vettraino. Das Landesarbeitsgericht in Chemnitz entscheidet diese Woche über den Rechtstreit.