26.11.2010 | Die sächsische Landesregierung plant eine Novellierung des sächsischen Kulturraumgesetzes. Das bedeutet eine Neuordnung des Kulturlastenausgleichs zwischen Land und Kommunen. Den Städten im Freistaat - und damit auch ihren Theatern - drohen Kürzungen in Millionenhöhe. In Leipzig wurde eine Art "Kurzarbeit" angedroht: Schließung des Opernhauses für ein halbes Jahr. Wer so argumentiert, hat die gesellschaftliche Bedeutung von Kultur gründlich missverstanden.
Abgestimmt wird im Landtag im Dezember. Doch die Kulturschaffenden sind nicht bereit, ihre Felle kampflos schwimmen zu lassen. In Leipzig protestierten Sänger und weitere Mitarbeiter der Oper am Neuen Rathaus gegen die Kürzungen. In Dresden versammelten sich 13.000 Menschen vor dem Landtag, um gegen die Haushaltspolitik des Freistaats zu demonstrieren, darunter auch zahlreiche Kulturschaffende. Ein "Leipziger Appell der Betriebs- und Personalräte an Theatern und Bühnen in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt" fordert: "Kunst und Kultur dürfen nicht kaputt gespart werden!" Durch eine langjährige Sparpolitik sowie eine chronische strukturelle Unterfinanzierung sei eine Reihe von Häusern am Rande ihrer Existenz in der bisherigen Form angelangt, heißt es in dem Aufruf. Und weiter: "Die Sparpotenziale sind ausgeschöpft! Ohne Einschnitte in die künstlerische Substanz sind weitere Kürzungen nicht mehr möglich. Den Beschäftigten ist weiterer Einkommensverzicht nicht mehr zumutbar." Unterschrieben haben den Appell zahlreiche Theater der drei Bundesländer, die Künstlergewerkschaften VdO, GDBA, DOV sowie die ver.di.
Protest gegen die anstehenden Kürzungen kommt auch vom Deutschen Bühnenverein. Der Landesverband Sachsen im Deutschen Bühnenverein gab in einer Erklärung bekannt, dass das Haushaltbegleitgesetz zum Doppelhaushalt 2011/2012 die Solidarität der durch das Kulturraumgesetz geförderten Einrichtungen in Frage stelle und damit eine wichtige Grundlage der sächsischen Kulturlandschaft bedrohe. Der Versuch der Politik, die Theater und Orchester zu zwingen, gegenseitig ihre jeweilige Existenzberechtigung oder Aufgabenstellung in Frage zu stellen, um durch Sparvorhaben entstandene Finanzprobleme zu lösen, widerspreche dem kulturellen, ästhetischen und moralischen Auftrag der Kunst im Freistaat. Weiter heißt es: "Es drohen dramatische Einschnitte in das künstlerische Angebot wie die Streichung von Inszenierungen oder Spartenschließungen."