Geschichte der VdO - Entwicklung des "künstlerischen Tarifrechts"

Bereits im Jahre 1884 wurde mit Blick auf die zunehmende soziale und künstlerische Emanzipation der Künstler-Kollektive, deren "Befreiung aus dem Elend" auch schon Richard Wagner gefordert hatte, der "Deutsche Chorsängerverband" gegründet.

Diesem Verband, welcher sich als Wegbereiter der heutigen VdO, der "Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles e.V." beschreiben lässt, trat 1917 die Ballett-Union bei und es entstand der "Deutscher Chorsänger- und Ballett-Verband". Ab 1928 nannte er sich "Deutscher Chorsänger-Verband und Tänzerbund", welcher sich jedoch ebenso wenig wie alle anderen Gewerkschaften und Berufsverbände unter dem nationalsozialistischen Regime halten konnte. Im Jahre 1935 wurde der Verband daher aufgelöst, und seine Mitglieder wurden "gleichgeschaltet", mithin in das Kammer-System der nationalistischen Kulturpolitik gezwungen.

Nach dem Krieg verzichteten die vormals gut organisierten Opernchorsänger*innen und Bühnentänzer*innen auf eine eigene Berufsvertretung. Das hatte zur Folge, dass die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für diese Kollektive zunehmend schlechter wurden und zu einem steten Absinken ihrer sozialen Stellung in der Gesellschaft führten. Eine weitere Verschlechterung der öffentlichen Wahrnehmung dieser Berufsgruppen konnte nur durch den Zusammenschluss in einem eigenen Berufsverband verhindert werden. So wurde am 22.06.1959 in Düsseldorf auf Initiative des dann auch als Geschäftsführer tätigen Opernsängers Walter Kane die "Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e.V. in der DAG" (VdO/DAG) gegründet, die sich berechtigterweise als Nachfolgeorganisation des im Dritten Reich zwangsaufgelösten "Chorsänger-Verbandes und Tänzerbundes“ verstand.

Als sich die VdO bereits im Jahr ihrer Gründung der "Deutschen Angestellten Gewerkschaft" DAG anschloss, gelang es in den darauffolgenden Jahren, ein eigenständiges Tarifrecht für die beruflichen, künstlerischen und sozialen Belange der Opernchöre und Tanzgruppen zu schaffen. Dabei wurden die bis dahin geltenden Tarifordnungen, welche noch aus der NS-Zeit fortbestanden, abgelöst.

Nach zähem Kampf um die Anerkennung ihrer Tariffähigkeit gelangen der VdO bereits 1960 unter Verhandlungsführung der DAG erste Tarifabschlüsse mit dem Deutschen Bühnenverein, deren wichtigste Ergebnisse die schrittweisen Angleichungen an das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes waren. Während der Entwicklung des neuen Tarifrechts kam es zur Abtrennung der Manteltarifverträge für Chor und Tanz von den Verträgen der Solist*innen und Bühnentechniker*innen und zur Einrichtung einer eigenständigen Bühnenschiedsgerichtsbarkeit. Darüber hinaus gelang die Einführung von an Orchestergrößen orientierten Gagenklassen samt Anpassungsklausel und – im Januar 1972 – die Tarifierung des Vertrages über einen Sozialschutz für Sänger*innen im Opernchor.

Schon 1979 waren die zwei Manteltarifverträge strukturell so verankert, dass sie bei der qualitativen Fortentwicklung in den darauf folgenden Jahren das Fundament für den 2003 tarifierten Normalvertrag bildeten.

Mit der Gründung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ‚ver.di’ im Jahre 2001 verließ die VdO das schützende Dach der DAG, um fortan auf eigenen Beinen zu stehen und die spezifischen Interessen ihrer Mitglieder auch weiterhin sachkundig und fachbezogen vertreten zu können. Dank geschickter und überzeugender Verhandlungsführung war es möglich, durch die Schaffung des Normalvertrag (NV) Chor/Tanz eine grundsätzliche Gleichbehandlung der Kollektive Opernchor und Tanzgruppe zu erreichen. Die spätere Zusammenfassung aller künstlerisch Beschäftigten an Theatern (abgesehen von Orchestermusiker*innen) in einem Tarifwerk – dem NV Bühne mit den Sonderregelungen Solo, Bühnentechnik, Chor und Tanz – war ein Schritt, der, gemeinsam mit der Schwestergewerkschaft Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) getan, einen weiteren Meilenstein in der Geschichte moderner Tarifpolitik darstellt.

Im Jahr 2021 beschloss die Bundesdelegiertenversammlung der VdO aufgrund der sich veränderten Zusammensetzung der Mitgliedschaft umfangreiche Satzungsänderungen und eine Umbenennung der Organisation in "Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles e.V.".