Die nordrhein-westfälische Kulturministerin Ina Brandes beginnt am 1. August, Landesförderungen für Kultureinrichtungen an Honoraruntergrenzen für freischaffende Künstler*innen zu knüpfen: „Wir wollen verhindern, dass Künstlerinnen und Künstler Taxi fahren müssen. (…) Wir können sie nicht systematisch so schlecht bezahlen, dass sie eigentlich keine Chance haben, von ihrem Beruf zu leben.“ Über viele Jahre hinweg sei das einfach hingenommen worden. „Dann kam Corona.“ Und das sei ein Augenöffner gewesen. „Wir haben in der Coronapandemie gelernt, dass das kein guter Zustand ist.“ Von der Kulturellen Bildung bis hin zu Jazzmusikern – die Spanne der besonders schlecht bezahlten Künstler sei weit.
Das Flächenland NRW startet zunächst bei zwei reinen Landesprogrammen mit der Anknüpfung an Mindesthonorare, ab 2026 werde diese Regelung konsequent auf alle Fördermaßnahmen, an denen das Land beteiligt ist, angewandt: „Es gibt keine Bagatellgrenze֧“ - bereits ab dem ersten Euro Landesförderung gelte sie. Das ist anders als beim Bund, wo Honoraruntergrenzen erst eingehalten werden müssen, wenn eine Institution oder ein Projekt mit mindestens 50 Prozent von der Bundesregierung gefördert wird.
Viele freischaffende Künstler*innen lebten laut Statistiken der KSK (Künstlersozialkasse) nahe der Armutsgrenze und in prekären Verhältnissen – trotz Hochschulabschluss. Sie müssten sich mit Nebenjobs über Wasser halten, so Brandes: „Ziel ist, dass Vollzeit arbeitende Künstlerinnen und Künstler ihren Lebensunterhalt und einen Teil ihrer sozialen Absicherung bestreiten können«, erläuterte die Ministerin.
Bereits 2022 hatte sich die Kultusministerkonferenz auf eine Honorarmatrix geeinigt, die künstlerische Tätigkeitsarten – unter anderem Autor, Aktionskünstler, Schauspieler, Sänger, Tänzer oder Chorleiter – sowie Formate clustert, etwa Lesungen, Ausstellungen oder Vorstellungen. Die Länder sind nun aufgefordert, diese einheitliche Grundstruktur mit Zahlen zu füllen.