Absicherung der Beschäftigten ist Voraussetzung für Rechtsformwechsel
Halberstadt – Die am Nordharzer Städtebundtheater Halberstadt vertretenen Gewerkschaften lehnen eine geplante GmbH-Überleitung ohne verbindliche Garantien für die Arbeitnehmerseite ab. Der Theater-Zweckverband plant eine Privatisierung von Theater und Orchester, ist aber entgegen ursprünglicher Zusagen nicht bereit, für eine Absicherung der Beschäftigten zu sorgen.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklären die am Nordharzer Städtebundtheater Halberstadt vertretenen Gewerkschaften VdO, GDBA, DOV und ver.di, dass sie eine geplante GmbH-Überleitung ohne verbindliche Garantien für die Arbeitnehmerseite ablehnen. Der Theater-Zweckverband plant eine Privatisierung von Theater und Orchester, ist aber entgegen ursprünglicher Zusagen nicht bereit, für eine Absicherung der Beschäftigten zu sorgen. „Das unternehmerische Risiko der Rechtsträger soll in ein Insolvenzrisiko zu Lasten der Beschäftigten umgewandelt werden. Für solche Pläne stehen die Gewerkschaften nicht zur Verfügung“, sagen die Vertreterinnen und Vertreter der vier Gewerkschaften. Geplant sei ein echter Betriebsübergang nach § 613 a BGB. Zuvor jedoch soll der Zweckverband aufgelöst werden und erst danach eine gemeinnützige GmbH gegründet werden. Dieses Vorgehen ohne Antreten der Rechtsnachfolge ist äußerst problematisch.
Bislang besteht eine Verpflichtung zum Ausgleich von Budgetdefiziten durch die öffentlichen Träger. Diese soll im Zuge der geplanten Überleitung begrenzt werden. „Wenn die GmbH zukünftig nicht auskömmlich finanziert ist, ist sie von Anfang an insolvent. Zudem würde das unternehmerische Risiko künftig auf die Arbeitnehmerseite abgewälzt. Das lehnen die Gewerkschaften ab“, heißt es von Gewerkschaftsseite. Im Übrigen werden derzeit die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Personalrats verletzt. Außerdem sind bis heute noch nicht einmal die Jahresabschlüsse seit 2019 ordentlich testiert. Bekannt ist, dass 2019 mit einem Defizit von ca. 445.000 Euro abschloss.
Die Gewerkschaften fordern: „Alle offenen Fragen müssen geklärt werden, vor allem eine zukünftige auskömmliche Finanzierung, die Absicherung der Beschäftigten, die Einhaltung der Mitbestimmungsrechte, die ausstehende Testierung der letzten Abschlüsse und der Ausgleich entstandener Fehlbeträge. Erst dann kann aus Sicht der Beschäftigten ein Rechtsformwechsel vollzogen werden, sofern daran überhaupt festgehalten werden soll. Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.“ Hier geht es zum PDF der Pressemitteilung.
Kontakte:
DOV
Uli Müller
Pressesprecherin
Telefon: 0152/ 51 00 62 73
E-Mail: mueller@dov.org
VdO
Gerrit Wedel
Stellvertretender Geschäftsführer
Telefon: 030 / 884 723 - 0
E-Mail: wedel@vdoper.de
GDBA
Wolf-Peter Bley
Stellv. Landesverbandsvorsitzender Ost GDBA
Telefon: 0177 / 313 15 90
E-Mail: wolfpeterbley@muzel.de
ver.di
Thomas Bittner
Gewerkschaftssekretär
Telefon: 0341 / 52 901-281
E-Mail: thomas.bittner@verdi.de