Härtefallfonds für DDR-Renten auch für Balletttänzer*innen

Placebo neu

Über 30 Jahre nach der Deutschen Einheit und nach jahrelangem Einsatz der Gewerkschaften wird jetzt ein Härtefallfonds für bestimmte Berufsgruppen zur „Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung“ auf den Weg gebracht. Mit dem Kabinettbeschluss vom 18. November 2022 hat die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler geschaffen. Die Stiftung richtet sich an Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben und deren gesetzliche Rente(n) in der Nähe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegen. Die Betroffenen sollen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten und zur selbstbestimmten Verwendung eine antragsabhängige pauschale Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Das betrifft etwa 180.000 bis 190.000 Menschen. Die Länder können der Stiftung bei entsprechender finanzieller Beteiligung bis 31. März 2023 beitreten. In diesen Ländern wäre eine Einmalzahlung für die Berechtigten in Höhe von 5.000 Euro möglich. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits einen Beitrag von 25 Millionen Euro zur Stiftung für den Härtefall-fonds zugesagt. Andere Länder halten sich (noch) zurück.

Diese Regelung betrifft auch Balletttänzer*innen: Wer

  • am 1.1.2021 eine Rente bzw. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem monatlichen Zahlbetrag (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) von insgesamt unter 830 Euro bezogen
  • und am 1.1.1992 das 40. Lebensjahr vollendet hat
  • und im Beitrittsgebiet als Balletttänzerin oder Balletttänzer am 31.12.1991 nach Beendigung der aktiven Tänzer-Laufbahn eine berufsbezogene Zuwendung bezogen hat
  • und die Rente nach dem 31.12.1996 begann

hat Anspruch auf Zahlung.

Die Anträge auf Leistungen aus dem Härtefallfonds sind bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu stellen. Weitere Informationen, insbesondere zum Beginn der Auszahlungen, müssen aktuell noch abgewartet werden. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See richtet in den nächsten Wochen ein Internetportal mit weiteren Informationen zur Antragstellung ein.

Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis 30. September 2023 zu stellen (Ausschlussfrist).