Gratulation zum 40. Geburtstag der Künstlersozialkasse (KSK)

Zum 40. Geburtstag der Künstlersozialkasse (KSK) hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eingeladen. Am 31. August 1983 erblickte diese für freischaffende Künstler*innen so wichtige soziale Errungenschaft das Licht der Welt. Auch der Deutsche Kulturrat gratuliert in einer Pressemeldung und beschreibt die „Geburtswehen“: „Alarmiert wurde die Bundespolitik durch den 1975 erschienen ‚Künstlerreport‘ von Karla Fohrbeck und Andreas Johannes Wiesand. Im ‚Künstlerreport‘ wurde die soziale, berufliche und wirtschaftliche Lage von selbstständigen bildenden Künstlerinnen und Künstlern, darstellenden Künstlerinnen und Künstlern sowie von Musikerinnen und Musikern in den Blick genommen. Neben der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage der selbstständigen Künstlerinnen und Künstler wurde politisch besonders debattiert, ob es sich bei dieser Gruppe um Unternehmerinnen und Unternehmer handelt oder ob, aufgrund enger Beziehungen zu den Vermarktern, die arbeitnehmerähnlichen Merkmale nicht überwiegen. Im Jahr 1976 wurde der von der damaligen sozialliberalen Regierungskoalition erste Gesetzesentwurf für ein Künstlersozialversicherungsgesetz vorgelegt. Die Versicherten, also die Künstlerinnen und Künstler, sollten für den Arbeitnehmer- und die Vermarkter für den Arbeitgeberanteil der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung aufkommen. Der Gesetzesentwurf traf auf erbitterten Widerstand der Vermarkter künstlerischer Leistungen. Es folgten noch zwei weitere Gesetzesentwürfe und entsprechende Beratungen und Anhörungen der Bundestagsausschüsse, bis schließlich das Künstlersozialversicherungsgesetz 1981 beschlossen wurde. Am 1. Januar 1983 trat es in Kraft.“