Fördermittel: Antragsverfahren für TANZPAKT ist jetzt online

Ab 1. April können Fördermittel für die vierte Ausschreibungsrunde beantragt werden. Nachdem die Fortsetzung der Initiative von Kommunen, Bundesländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beschlossen wurde, können Tanzschaffende ab dem 1. April 2025 Anträge für die neue Förderrunde des Programms TANZPAKT Stadt-Land-Bund stellen.
Neben der Möglichkeit, sich individuell beraten zu lassen, bieten die Trägerinstitutionen zwei Online-Termine an, bei denen sie das Programm vorstellen und Fragen rund um die Antragstellung beantworten:
Digitale bundesweite Infoveranstaltungen:
4. April 2025, 11:00 – 12:00 Uhr (in deutscher Lautsprache und DGS)
28. April 2025, 16:00 – 17:00 Uhr (in englischer Lautsprache)
Es wird um Anmeldung über das Formular auf www.tanzpakt.de gebeten.

Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Portal, zu dem man ebenfalls über die Webseite des Förderprogramms gelangt.

Ausschreibung 2025
Bewerbungsstart: 1. April 2025
Antragsschluss: 22. September 2025, 18 Uhr
Juryentscheidung: November 2025
Projektstart: ab 15. November 2025 mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten
Projektende: spätestens 30. Juni 2030
Die Jury steht bereits fest und setzt sich aus Angela Alves, Carmen Kovacz, Sebastian Matthias und Katharina von Wilcke zusammen.
Die Antragsdeadline der fünften Förderrunde ist für Frühjahr 2027 geplant – das genaue Datum wird rechtzeitig auf der Webseite und im Newsletter veröffentlicht.
Das Förderprogramm wird in kooperativer Trägerschaft von Bureau Ritter (Träger Förderfonds) und dem Dachverband Tanz Deutschland (Träger Kulturpolitischer Dialog) realisiert. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. TANZPAKT Stadt-Land-Bund ermöglicht langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte und richtet sich an Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke.