GDBA, VdO und BFFS schließen mit dem Deutschen Bühnenverein erstmals einen Tarifvertrag für abhängig beschäftigte Gäste ab.
Berlin/Hamburg/Köln, den 07. März 2025. Fast 18 Monate nach Beginn der Tarifverhandlungen für gastierende Künstler:innen ist es den Künstler:innengewerkschaften BFFS, GDBA und VdO gelungen, mit dem Deutschen Bühnenverein einen Tarifvertrag für gastierende Künstler:innen abzuschließen.
Nachdem der Deutsche Bühnenverein die Verhandlungen im Juni 2024 zunächst abgebrochen hatte, konnten die Verhandlungen nach Aufforderung durch die Gewerkschaften im Januar diesen Jahres wieder aufgenommen und erfolgreich abgeschlossen werden. Der nun erreichte Tarifabschluss enthält wichtige Regelungen zur dringend gebotenen sozialen Absicherung gastierender Künstler:innen. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Ausfallgagen, wenn vereinbarte Vorstellungen und Proben von Seiten der arbeitgebenden Bühne abgesagt werden, sowie Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Gewährung von Urlaub und dessen Abgeltung. Der Tarifvertrag für gastierende Künstler:innen wird zum 01. Juni 2025 in Kraft treten.
„Wir freuen uns, diesen dringend notwendigen Tarifabschluss für unsere gastierenden Kolleg:innen nun erreicht zu haben, denn diese bilden eine enorm wichtige Unterstützung der festen Ensembles. Ohne sie ist der Bühnenbetrieb nicht möglich. Umso wichtiger ist es, dass wir für diese Kolleg:innen, die aufgrund ihrer ständig wechselnden Engagements und der Befristung ihrer Arbeitsverträge einen erhöhten sozialen Schutz bedürfen, nun einen tariflichen Schutz erkämpfen konnten“, sagt Heinrich Schafmeister, Tarifbevollmächtigter des BFFS.
„Seit vielen Jahrzehnten sind die Arbeitsbedingungen der Freischaffenden Künstler:innen ein großes Thema. Wir sind überglücklich, nun endlich für einen Teil von ihnen eine neue Perspektive aufzubauen“, so Lisa Jopt, geschäftsführende Präsidentin der GDBA.
„In dem Bemühen der Künstler:innengewerkschaften, gerade für den besonders schützenswerten Bereich der Gast-Beschäftigten eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erreichen, ist dies ein bemerkenswerter Schritt, der für Rechtssicherheit und Verlässlichkeit sorgt, in dem wesentliche Grundvoraussetzungen zur sozialen Absicherung geschaffen werden. Nun gilt es, diesen Schutz weiter auszubauen und auch für selbständige Künstler:innen vergleichbare Mindeststandards zu schaffen“, kommentiert der Geschäftsführer der VdO, Gerrit Wedel, den erreichten Tarifabschluss.