Am 26./27. Februar 2018 fand in Köln die ordentliche Bundesdelegiertenversammlung (BDV) der VdO, zugleich auch die Sitzung des Bundestarifausschusses statt. Vorangegangen war die Revision für das Jahr 2017, die keinerlei Beanstandungen aufwies. Die Entlastung des Bundesvorstands und der Geschäftsführer in der BDV wurde demensprechend ohne Gegenstimmen beschlossen. Berichtet wurde über die Aktivitäten des vergangenen Jahres, sowohl der Geschäftsführung und des Vorstands wie auch der einzelnen Landesverbände. In Anwesenheit der Gäste der GDBA, Jörg Löwer und Sabine Nolde, wurden Themen aus den laufenden Mantel-Tarifverhandlungen – hier vor allem der Forderungsschwerpunkt der VdO im Bereich Arbeitszeit-Souveränität und Planbarkeit von Freizeit – ebenso wie die aktuelle HTV-Situation ausführlich diskutiert. Konkret sind – neben der desaströsen Lage in Mecklenburg-Vorpommern (s. auch S. 6) – diverse Standorte in Sachsen (aktuell Chemnitz, Annaberg / Buchholz, Görlitz / Zittau, Freiberg / Döbeln), Sachsen-Anhalt und Thüringen betroffen. Haustarifverträge – ursprünglich zur Überbrückung einer akuten finanziellen Notlage einer Kommune mit dem ausdrücklichen Ziel der Rückkehr zum Flächentarifvertrag eingeführt – gelten zunehmend als gesetzt und werden von den Rechtsträgern als weiteres festes Finanzierungsstandbein angesehen. Diese generelle Mitfinanzierung der eigenen Arbeitslätze durch die Beschäftigten auf dem Wege des Gehaltsverzichts kann aber kein Zukunftsmodell sein. Um dies verstärkt auch nach außen hin deutlich zu machen, fasste der Bundestarifausschuss den Beschluss, dass sowohl die Aufnahme von HTV-Verhandlungen als auch der Abschluss von Haustarifverträgen durch die Geschäftsführung in jedem Einzelfall der Zustimmung des BTA bedarf. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass HTVe künftig einen konkreten und verbindlichen „Fahrplan“ zur Rückkehr zum Flächentarif beinhalten. Foto: VdO