Im Nachgang zu unserer Nachricht vom 22.01.2022 über den Abbruch der Tarifverhandlungen zur Kurzarbeit teilen wir mit, dass sich der Deutsche Bühnenverein (DBV) nunmehr auch mit den Künstlergewerkschaften VdO und GDBA auf eine Einigung über einen weiteren Tarifvertrag zu pandemiebedingter Kurzarbeit für die NV-Bühne-Beschäftigten im Tarifbereich TVöD mit einer Laufzeit vom 01.02.2022 bis zum 31.07.2022 verständigt hat.
Gegenüber der Vorgängerregelung konnten folgende Verbesserungen erzielt werden:
- eine weitere Schärfung der Voraussetzungen der Anordnung von Kurzarbeit,
- eine gestaffelte Entschädigung für durch Kurzarbeit entgehende Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung über die Bühnenzusatzversorgung,
- klarere Vorgaben zur Transparenz von Entgeltabrechnungen in Zeiten der Kurzarbeit,
- verbindliche Ausfallhonorare für Arbeitnehmer/innen mit Gastverträgen.
Zwischenzeitlich gibt es auch weitere Anfragen seitens des DBV für verschiedene Bereiche des TV-L, über die in Kürze weitere Gespräche geführt werden. Nach Abschluss der diesbezüglichen Beratungen werden wir weiter an dieser Stelle berichten.