Die Gewerkschaften VdO, GDBA und DOV haben am 18.02.2022 mit dem Deutschen Bühnenverein in zweiter Runde eine Einigung über die im Jahr 2022 anstehenden Vergütungsanpassungen mit folgenden Eckpunkten erzielt:
1. In den kommunalen Theatern, die im nicht-künstlerischen Bereich den TVöD anwenden, werden die Gagen der nach TVK und NV Bühne beschäftigten Künstler/innen ab 01.04.2022 linear um 1,8% erhöht. Gleiches gilt für die Rahmenbeträge der Gagentabellen der künstlerischen Kollektive (Chor / Tanz) im NV Bühne.
2. In den Staatstheatern, die für das nicht-künstlerische Personal den TV-L anwenden, sowie in den Hessischen Staatstheatern und den Stadttheatern Gießen und Marburg werden Gagen und Rahmenbeträge zum 01.12.2022 linear um 2,8% erhöht. Zusätzlich wird die bereits tarifierte Corona-Einmalzahlung an den genannten hessischen Theatern um 300,- € auf das Niveau der TV-L-Häuser (1.300,- €) angehoben
3. Sofern in kommunalen Theatern für die TVöD-Beschäftigten örtliche „Jobrad“-Regelungen eingeführt werden, gelten diese – tariflich abgesichert – auch für das künstlerische Personal nach TVK und NV Bühne.
4. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2022.
Besonders hervorzuheben ist, dass es den Gewerkschaften gelungen ist, die im öffentlichen Dienst immer stärker werdende Spaltung der Ländertarifverträge TV-L und TV-H für den künstlerischen Bereich ein weiteres Mal abzuwenden.