Mit dem Haushaltsbeschluss 2024 stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Mittel in Höhe von 5,625 Mio. Euro für die Fortsetzung des Förderprogramms TANZPAKT Stadt-Land-Bund bereit. Damit wird die gemeinsame Initiative von Kommunen, Bundesländern und der BKM zur nachhaltigen künstlerischen und strukturellen Stärkung der Kunstform Tanz in Deutschland fortgesetzt. Im Zeitraum 2025–2030 können somit zwei weitere Ausschreibungsrunden realisiert werden. Das 2017 aufgelegte Matchfunding-Programm gilt als ein für alle Kunstsparten beispielhaftes Fördermodell für einen gelungenen Kulturföderalismus. Entwickelt in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht TANZPAKT Stadt-Land-Bund langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte, von denen Tanzschaffende im gesamten Bundesgebiet profitieren, wie die aktuelle Evaluation zeigt.
Das Programm richtet sich an Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke. Neben der mehrjährigen Förderung neuer Vorhaben wird es auch den Projekten der bisherigen Förderrunden ermöglicht, sich für die Weiterentwicklung ihrer Konzepte zu bewerben. Eine bundesweite Infoveranstaltung zur TANZPAKT-Fortsetzung ist für Anfang 2025 geplant. Alle Informationen zum Ausschreibungsverfahren, zur Antragstellung sowie zu den Beratungsmöglichkeiten sind auf www.tanzpakt.de abrufbar.
Im Förderzeitraum 2025–2030 werden zwei Ausschreibungsrunden realisiert. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine verbindlichen Daten genannt werden. Diese werden in Kürze bekannt gegeben. Bitte abonnieren Sie unseren Newsletter für regelmäßige Updates. Dies ist der voraussichtliche Zeitplan:
Ausschreibung 2025
• Bewerbungsstart: ab Februar 2025
• Antragsschluss: im September 2025
• Jurysitzung: im Oktober 2025
• Möglicher Projektstart: ab November 2025 mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten
• Projektende: spätestens 30. Juni 2030
Ausschreibung 2026
• Bewerbungsstart: ab November 2026
• Antragsschluss: ab April 2027
• Jurysitzung: ab Juni 2027
• Möglicher Projektstart: ab Juli 2027
• Projektende: spätestens 30. Juni 2030
Die genauen Daten werden zeitnah ergänzt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Antragsportal von Bureau Ritter. Die Registrierung ist voraussichtlich ab Februar 2025 möglich. Der Antrag kann bis zum Bewerbungsschluss kontinuierlich bearbeitet werden.
TANZPAKT Stadt-Land-Bund wird gemeinsam von der gemeinnützigen Kulturorganisation Bureau Ritter (Förderfonds) und dem Dachverband Tanz Deutschland (kulturpolitischer Dialog) umgesetzt, beratend begleitet durch ein Kuratorium mit Vertreter*innen des Deutschen Städtetags, der Kulturministerkonferenz, des Bundes und der Tanzszene. Bureau Ritter und der Dachverband setzen sich im Rahmen der INITIATIVE TANZ auch für die dringend benötigte Aufstockung von TANZPAKT Stadt-Land -Bund ein, um Tanz insbesondere in strukturschwachen Regionen zu fördern und längerfristige und damit nachhaltigere Entwicklungen zu ermöglichen.
Antragsberatung und Informationen zur Förderung
Riccarda Herre & Isabel Niederhagen, Projektleitung Förderfonds
Bureau Ritter gUG
Crellestraße 29–30
10827 Berlin
Kulturpolitische Beratung, Antragsberatung
Nicola von Stillfried, Projektleitung kulturpolitischer Dialog
Dachverband Tanz Deutschland
0176 71200499