Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht: Künstlergewerkschaften sehen Teilerfolg

11.07.2017 | Gemeinsame Pressemitteilung der Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) und der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA)
 

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das umstrittene Tarifeinheitsgesetz in einigen wesentlichen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Damit ist der gemeinsame Vorstoß von Großgewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Bundesregierung gegen die grundrechtlich geschützte Diversität gewerkschaftlicher Organisationsformen in seinem Kern gescheitert. Für die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) ist die heutige Entscheidung dennoch nicht befriedigend, da sie zu viele Fragen der Klärung durch die Fachgerichte überlässt. Dadurch ist die Gefahr einer Tarifzersplitterung in der Theaterlandschaft nicht abschließend gebannt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht durch die Feststellung der teilweisen Unvereinbarkeit des § 4a TVG mit Art. 9 GG klargestellt, dass die Tarifverträge von Berufsgewerkschaften nicht einfach verdrängt werden können. Damit hat das Bundesverfassungsgericht einen klaren Warnschuss gegen all diejenigen abgegeben, die durch gesetzgeberische Akte in die grundrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit eingreifen wollen. Der Senat hat dem Gesetzgeber eine Nachbesserungsfrist bis Dezember 2018 gesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Auftrag umgesetzt wird. Die Künstlergewerkschaften stimmen wegen der Unklarheiten des Urteils mit der abweichenden Meinung der Senatsmitglieder Baer und Paulus überein.

GDBA-Präsident Jörg Löwer: „Die Gefahr von Häuserkämpfen um betriebliche Mehrheiten ist durch das Urteil nicht endgültig gebannt – da werden auch Nachbesserungen nicht helfen.“ VdO-Geschäftsführer Tobias Könemann ergänzt: „Trotz durchaus guter Ansätze beseitigt das Urteil nicht die durch das Gesetz geschaffenen Rechtsunsicherheiten. Ein klarerer Spruch wäre wünschenswert gewesen.“

Rückfragen: VdO: 0221-272689-40, V.i.S.d.P.: Tobias Könemann; GDBA: 040 4328244-0 V.i.S.d.P.: Jörg Löwer

Hier finden Sie die gemeinsame Pressemitteilung von VdO und GDBA als PDF zum Download.

Die Stellungnahme des VdO-Geschäftsführers Tobias Könemann finden Sie hier als PDF zum Download.

Hier finden Sie den vollständigen Text des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Download als PDF.